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Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre ist rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Leistungsberechtigt sind
- Empfänger von ALG II und Sozialgeld
- Empfänger von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag
- Empfänger von Sozialhilfe und Leistungen nach § 2 AsylbLG
Es können Leistungen für eintägige Ausflüge der Schule oder Kindertageseinrichtung, mehrtägige Klassenfahrten, Schulbeförderung, ergänzende angemessene Lernförderung, Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kindertageseinrichtung, Hort sowie Teilhabeleistungen am sozialen und kulturellen Leben beantragt werden.
Die Anträge können gestellt werden beim
- Jobcenter WESERMARSCH
- Landkreis Wesermarsch, Fachdienst Soziales
- Sozialämter der Städte und Gemeinden
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
- das Jobcenter WESERMARSCH, Tel. 04401-9387100 (Brake) oder 04731-9498100 (Nordenham) – Empfänger von ALG II und Sozialgeld –
- den Landkreis Wesermarsch, Fachdienst Soziales, Brake, Frau Friese, Tel. 04401-927 266 – Empfänger von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag –
- die Städte/Gemeinden in der Wesermarsch – Empfänger von Sozialhilfe und Leistungen nach § 2 AsylbLG –
=> Download für Antrag [pdf]
=> Liste der Stellen, wo der Gutschein für soziale und kuturelle Teilhabe eingelöst werden kann.
Weitere Informationen auch unter
=> http://www.bildungspaket.bmas.de/
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