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Wahl zum Europäischen Parlament 2009

              
Mit der Wahl des Europäischen Parlaments am 7. Juni 2009 wurde allen Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit geboten, sich an der politischen Gestaltung Europas zu beteiligen, da dies das einzige Organ der Europäischen Union ist, welches direkt vom Volk gewählt wird.
Derzeit besteht das Europäische Parlament aus 785 Abgeordneten aus 27 Mitgliedstaaten. Die Anzahl der Sitze im Europäischen Parlament wird aber in dieser Wahlperiode auf 736 reduziert, von denen Deutschland 99 besetzt.
Das Europäische Parlament ist in zahlreichen Fällen der Rechtsgestaltung in der Europäischen Union stimmberechtigt beteiligt und kann auch Gesetzesentwürfe über die Kommission in den Europäischen Rat einbringen. Weiterhin ist das Europäische Parlament – in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rat – für die Gestaltung des Haushaltes der Europäischen Union (für 2009: 133,6 Mrd. EUR) verantwortlich und überprüft die Tätigkeiten der Kommission.

Was die Wahl zum Europäischen Parlament besonders macht ist unter anderem, dass jede Bürgerin und jeder Bürger eines Mitgliedsstaates in demjenigen Land wählen kann, in welchem er bzw. sie derzeit wohnt. Das bedeutet, dass alle Deutschen, die in einem anderen EU-Land leben, sich dort für die Wahl registrieren lassen können. Anders herum können sich Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Länder, die in Deutschland leben, in das hiesige Wählerverzeichnis  eintragen lassen – vorausgesetzt sie besitzen hier und im Heimatland das aktive Wahlrecht.
Nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und -bürger sollten sich rechtzeitig bei der für ihr Wahlgebiet zuständigen Stelle (Wahlamt im Rathaus ihres Wohnortes) melden, um sich ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen, falls dies noch nicht geschehen ist.
 
Die Fraktionen im Europäischen Parlament
Im Deutschen Bundestag sind zur Zeit 5 Fraktionen vertreten. Aufgrund dessen läge die Schlussfolgerung nahe, dass – aufgrund der Tatsache, dass im Europäischen Parlament 27 Nationen vertreten sind – die Zahl der im EU-Parlament vertretenen Parteien sehr groß sein müsste. Da es aber in fast jedem Land ein „Gegenstück“ zu den Parteien in Deutschland gibt, haben sich die entsprechenden Parteien auf europäischer Ebene zusammengeschlossen und bilden somit die Fraktionen des Europäischen Parlaments.
Wie im Deutschen Bundestag sind auch im Europäischen Parlament Abgeordnete vertreten, die keiner Fraktion angehören. Diese werden als NI (Non-inscrits/ Non-attached Members) bezeichnet (derzeit Keine/-r aus Deutschland).

Hier ein Überblick über die derzeit im
Europäischen Parlament vertretenen Fraktionen:

Internationaler Name

Deutsche
Parteien
in der Fraktion


Deutscher Name

EEP-ED (european people’s party)

CDU

CSU


EVP-ED (Europäische Volkspartei) (Christdemokraten)

ALDE / ADLE (Aliiance of Liberals and
Democrats of Europe)

FDP



ALDE (Allianz der Liberalen und Demokraten
für Europa)

PES (Party of European Socialsts)

SPD



SPE (Sozialdemokratische Partei Europas)

UEN (Union for Europe of the Nations)

- keine -


Union für ein Europa der Nationen

Greens/EFA (The Greens/ European Free Alliance)

Bündnis 90/
Die Grünen


Die Grünen/ Europäische Freie Allianz

GUE/NGL (Group of the European United Left - Nordic Green Left)

Die Linke



(Konföderalen Fraktion der Vereinigten
Europäischen Linken/ Nordische Grüne Linke)

IND/DEM (Independence/Democracy Group
in the European Parliament)

- keine -


Unabhängigkeit und Demokratie

 

Weiterführende Informationen zur Europawahl
finden Sie auch auf den Seiten des
  • EIZ-Niedersachsens
  • oder des
  • Europäischen Parlamentes
  •  

     Die aktuellen Ergebnisse im Wahlkreis 
    präsentieren wir Ihnen auf den
     Info-Seiten der Kommunalen
    Datenverarbeitungszentrale Oldenburg.

     

     

     

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